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WER ZÄHLT ZU DEN FREIBERUFLERN?

Sie sind Angehöriger eines freien Berufes (z.B. Ingenieur, Architekt, Journalist, Architekt, Arzt, Heilpraktiker) oder üben eine heilberufliche, wissenschaftliche, künstlerische oder unterrichtende Tätigkeit selbständig aus. Dann erzielen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Sie haben zahlreiche steuerliche Aufgaben zu erfüllen.

NUTZEN SIE DESHALB UNSERE STEUERBERATUNGS-LEISTUNGEN FÜR FREIBERUFLER BEI DER ERSTELLUNG VON:

Erfahrungsgemäß benötigen Freiberufler manchmal aber auch einmalige punktuelle Beratungsleistungen.

  • Monats-, Quartals oder Jahresbuchhaltung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Einnahme-Überschussrechnung (Anlage EÜR)

  • Betriebliche Steuererklärungen:

    • Umsatzsteuervoranmeldung

    • Zusammenfassende Meldung für EU-Leistungen

    • Lohnsteuer- u. Krankenkassenanmeldung

    • Umsatzsteuerjahreserklärung

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Freiberufler: Dienstleistungen
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