top of page
WER ZÄHLT ZU DEN GEWERBETREIBENDEN?
Sie sind Handwerksmeister, Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Gesellschafter einer GbR, KG oder Geschäftsführer einer GmbH. Dann erzielen Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Sie haben vielfältige steuerliche Aufgaben zu bewältigen.
NUTZEN SIE DESHALB UNSERE LEISTUNGEN BEI DER ERSTELLUNG VON:
Monats-, Quartals oder Jahresbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
Einnahme-Überschussrechnung (Anlage EÜR)
Betriebliche Steuererklärungen:
Umsatzsteuervoranmeldung
Zusammenfassende Meldung für EU-Lieferungen o. -Leistungen
Lohnsteuer- u. Krankenkassenanmeldung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuerjahreserklärung
Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
Körperschaftsteuererklärung
Unternehmen: Dienstleistungen
bottom of page