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WER ZÄHLT ZU DEN GEWERBETREIBENDEN?

Sie sind Handwerksmeister, Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Gesellschafter einer GbR, KG oder Geschäftsführer einer GmbH. Dann erzielen Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Sie haben vielfältige steuerliche Aufgaben zu bewältigen.

NUTZEN SIE DESHALB UNSERE LEISTUNGEN BEI DER ERSTELLUNG VON:

  • Monats-, Quartals oder Jahresbuchhaltung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)

  • Einnahme-Überschussrechnung (Anlage EÜR)

  • Betriebliche Steuererklärungen:

    • Umsatzsteuervoranmeldung

    • Zusammenfassende Meldung für EU-Lieferungen o. -Leistungen

    • Lohnsteuer- u. Krankenkassenanmeldung

    • Gewerbesteuererklärung

    • Umsatzsteuerjahreserklärung

    • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung

    • Körperschaftsteuererklärung

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Unternehmen: Dienstleistungen
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